Ihr Energieausweis – Klarheit für Kauf, Verkauf & Vermietung

Ein Energieausweis bietet Ihnen eine fundierte Einschätzung der energetischen Qualität Ihrer Immobilie. Er ist nicht nur eine wertvolle Orientierungshilfe für Eigentümer und Interessenten, sondern auch gesetzlich vorgeschrieben, sobald Sie Ihre Immobilie verkaufen oder vermieten möchten. Seit dem 01.11.2020 müssen zudem neue Energieausweise entsprechend des aktuellen GEG ausgestellt werden.

Zwei Arten von Energieausweisen: Welche Variante ist für Sie die richtige?

Es gibt zwei verschiedene Energieausweise, die je nach Immobilie und Nutzungssituation relevant sind.

1. Verbrauchsausweis –
Die kostengünstige Alternative

Der Verbrauchsausweis ist eine preiswerte Variante des Energieausweises und basiert auf den tatsächlichen Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre. Das bedeutet, dass er nutzerabhängig ist und je nach Heiz- und Nutzungsverhalten variieren kann.

Wann ist der Verbrauchsausweis zulässig?

2. Bedarfsausweis –
Die detaillierte Analyse

Der Bedarfsausweis geht weit über den Verbrauchsausweis hinaus. Hier werden die spezifischen Gebäudemerkmale, wie die Gebäudehülle und die Anlagentechnik, in einer detaillierten Analyse erfasst. Diese Berechnung basiert auf standardisierten Normen und ist nicht von individuellen Verbrauchsgewohnheiten abhängig.

Wann benötigen Sie einen Bedarfsausweis?

Meine Empfehlung: Ob Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – ich unterstütze Sie bei der Auswahl des richtigen Energieausweises und sorge für eine professionelle Erstellung nach den aktuellen gesetzlichen Vorgaben.

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